Welche Besonderheiten muss ich aufgrund von Corona berücksichtigen?

Mittlerweile liegt von uns ein detailliertes Hygienekonzept vor, das auch mit den Behörden und der Polizei abgestimmt ist.

Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gemäß der Empfehlungen des RKI in der Öffentlichkeit bei Versammlungen, wonach Jeder Teilnehmer verpflichtet ist, während der Dauer der Veranstaltung eine Mund- und Nasenbedeckung (Mund-Nasen-Schutz = MNS) zu tragen, wobei dies nicht beim Fahren gilt! In diesem Fall bitte eigenverantwortlich entscheiden, damit die Sauerstoffzufuhr beim Fahren nicht eingeschränkt wird. Aber wir bitten darum, dies auch während der Fahrt zu tun, wenn es möglich ist, da wir auch kleine und große, anfällige Teilnehmende dabei haben, deren besonderer Schutz uns allen am Herz liegt.

Wir halten während des Fahrens immer zwei Radlängen Abstand zu Vorausfahrenden ein, mindestens jedoch 2 Meter. Wir bemühen uns außerdem, immer einen Versatz zu Vorausfahrenden einzuhalten, damit wir nicht direkt hinter jemanden her fahren. Wenn wir an den Versammlungsorten stehen, ist eine entsprechender MNS wieder zu tragen.

Dieses Konzept hat die Leitungs-Crew zwischenzeitlich erfolgreich auch bereits bei anderen Radkorsos eingesetzt, denn es minimiert das Risiko einer möglichen Übertragung sehr.